Die EU Kommission fordert von der deutschen Bunderegierung eine rechtskonforme Umsetzung der Antidiskriminierungsrichtlinien im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Das Vertragsverletzungsverfahren, das gegen Deutschland läuft, befindet sich seit Ende Oktober in der zweiten Stufe: Die EU-Kommission fordert dadurch die Bundesrepublik nachdrücklich auf, das AGG gemäß der beiden Antidiskriminierungsrichtlinien nachzubessern.
Hierbei geht es v.a. um den arbeitsrechtlichen Bereich (§ 2 (4): Ausschluss der Kündigung aus dem Geltungsbereich des AGG; § 15 (1): Einschränkung der Schadensersatzansprüche; § 16: Maßregelungsverbot nur im arbeitsrechtlichen Teil des AGG). – Der Kündigungsschutz ist nun der letzte große Streitpunkt zum Gleichstellungsgesetz; die anderen Mängel seien seitens der Bundesregierung behoben worden. Wenn Deutschland nicht innerhalb der nächsten beiden Monate reagiert, droht eine Klage beim Europäischen Gerichtshof EuGH).
In ihrem neuen Online-Dossier zieht die Heinrich-Böll-Stiftung eine Zwischenbilanz nach drei Jahren AGG, die recht nüchtern ausfällt. Das AGG hat nur in bestimmten Bereichen Wirkung gezeigt (v.a. Arbeits- und Sozialrecht), aus dem Bereich des allgemeinen Zivilrechts (v.a. beim Zugang zu Waren und Dienstleistungen und damit zu Wohnraum) sind nur wenige Entscheidungen erfolgt. Außerdem konzentriert sich die Rechtssprechung auf einzelne Antidiskriminierungsmerkmale wie Geschlecht, Behinderung und Alter. Im Bereich der ethnischen Diskriminierung sind nur sehr wenige Fälle vor Gericht gekommen.
Der Autor Rainer Nickel sieht u.a. bei folgenden Punkten noch Nachbesserungsbedarf:
Der Autor schließt mit dem Resümee, dass eine umfassende Antidiskriminierungspolitik von Nöten ist, um das Gesetz und dessen Anwendung zu stärken. Dafür muss auf der einen Seite die Antidiskriminierungsstelle des Bundes aktiver werden, auf der anderen Seite spielen die Betroffenen selbst auch eine entscheidende Rolle: Sie müssen ihre Rechte stärker wahrnehmen.
Das Dossier „Drei Jahre Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG): eine Zwischenbilanz“ von Rainer Nickel finden Sie in voller Länge auf der Website Integration der Heinrich-Böll-Stiftung im Bereich Diversity.