Für das Antidiskriminierungsprojekt geht es um die Sensibilisierung der kommunalen Akteure für dieses Thema und um die Sicherstellung von Gleichbehandlung und Chancengerechtigkeit etwa bei Verfahren zur Grundstücksvergabe, sowie um den diskriminierungsfreien Zugang zu Finanzierungen bei den Banken. Tatsächlich finden sich Hinweise, dass für die Einstufung der Kreditwürdigkeit von Kunden nicht nur die bisherige Wohnadresse von investitionswilligen Haushalten mit der Folge der zusätzlichen Stigmatisierung einzelner Stadtteile sondern auch ihre ethnische Zugehörigkeit als Selektionskriterium negativ herangezogen wird.
Der Erwerb von Wohneigentum durch Migranten ist ein Beleg für ihre schrittweise ökonomische Integration und signalisiert deshalb einen "Normalisierungsprozess". Die Kommunen wie auch die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft sollten ein Interesse daran haben, diesen Prozess zu unterstützen. Nicht zuletzt stellen Migranten für diese eine neue interessante Nachfragergruppe dar.