Pressemitteilung des advd: Der Antidiskriminierungsverband Deutschland feiert die Verabschiedung des Berliner Landesantidiskriminierungsgesetzes (LADG).
Pressemitteilung des advd: Der Antidiskriminierungsverband Deutschland feiert die Verabschiedung des Berliner Landesantidiskriminierungsgesetzes (LADG) und gratuliert allen Berliner*innen zu diesem Meilenstein und historischen Moment. Mit dem neuen Gesetz sendet Berlin ein starkes Signal gegen Diskriminierung und konkretisiert den im Grundgesetz verankerten Gleichheitsanspruch.
“Endlich, über 10 Jahre nach den ersten Forderungen aus der Zivilgesellschaft und von Expert*innen beschließt Berlin ein Gesetz gegen Diskriminierung durch staatliches Handeln. Das ist großartig und für alle Berliner*innen ein Grund zum Feiern, denn es kommt allen zugute”, gratuliert Eva Andrades, Geschäftsführerin des advd. Berlin ist diesen Schritt als erstes Bundesland gegangen und ist damit Vorbild für alle anderen Bundesländer. “Etliche Bundesländer, die ein LADG diskutieren, planen oder sich bereits in den Koalitionsvertrag geschrieben haben, schauen heute auf Berlin und sind aufgerufen nachzuziehen, um auch ihren Bürger*innen eine diskriminierungssensible Verwaltung und besseren Rechtsschutz zu gewährleisten,” so Eva Andrades weiter.
Wichtige Errungenschaften im LADG sind die Verbandsklage und die Prozessstandschaft, durch die auch Verbände selbst klagen können. Verbandsklagen gibt es bereits in anderen Rechtsgebieten und nun endlich auch im Antidiskriminierungsrecht. Der Gedanke dahinter ist, dass diskriminierte Menschen nicht individuell die Klagelast tragen sollen, wenn es darum geht, sich gegen strukturelle Diskriminierung zur Wehr zu setzen. “Zu Bedenken ist allerdings, dass nur personell und finanziell gut aufgestellte Verbände in der Lage sein dürften, entsprechende Klagen zu führen. Als Dachverband für Antidiskriminierungsberatungsstellen setzen wir uns für die Stärkung von Verbänden ein, damit sie Betroffene unterstützen und die Möglichkeiten des LADG ausschöpfen können,” erklärt Eva Andrades.
Die Verabschiedung des LADG stieß bundesweit jedoch auch auf Kritik. Besonders aus den Reihen der Union und der Polizei wurden Stimmen laut, die sich gegen das LADG richten. Der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft Herr Wendt kritisierte, dass die Polizei mit dem Gesetz unter Generalverdacht gestellt werde. In NRW wurde die Forderung laut, keine Polizeieinsätze mehr in Berlin personell zu unterstützen. Das Team der Servicestelle für Antidiskriminierungsarbeit des Planerladen unterstützt hingegen die Aussagen des kommissarischen Leiters der Antidiskriminierungsstelle des Bundes Herr Franke. Er betonte, dass das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz nicht flächendeckend gelte, besonders bei Fällen bei denen Diskriminierung von Verwaltungseinrichtungen ausgingen. So konnte in ausgewählten Fällen zwar ein rechtswidriges Handeln identifiziert werden, jedoch gab es keine klare Regelung, welche Ansprüche daraus resultieren. Das LADG wird für Berlin hoffentlich rechtlich sowie praktisch diese Lücke schließen.
Was bleibt ist Hoffnung, dass sich mit der Verabschiedung des LADG in Berlin auch etwas in NRW in Richtung eines landesweiten Antidiskriminierungsgesetzes tuen wird!
Hier geht's zum LADG.
Hier finden Sie die Kritik zum LADG