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18. März 2009

Erste Wohnungsmarktklage nach dem AGG

Ein Rückschritt für die Gleichbehandlung bei der Wohnungssuche - Abweisung der ersten Wohnungsmarktklage nach dem Allegmeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Das Aachener Landgericht hat gestern die von der Stiftung "Leben ohne Rassismus" unterstützte Klage einer dunkelhäutigen Familie, die bei der Wohnungssuche benachteiligt wurde, abgewiesen.
Die Klage gegen eine große Hausverwaltung aus Aachen wurde von der deutschen dunkelhäutigen Familie C. eingereicht. Im September 2006 wurde der Familie die Besichtigung einer Wohnung mit der Begründung verweigert, dass nicht an Afrikaner vermietet würde. Die Familie wandte sich umgehend an die juristische Fachberatung des örtlichen Gleichbehandlungsbüros - GBB - Aachen. Das GBB organisierte zunächst einen Situationstest, der die Angaben bestätigte. Nachdem der Versuch einer gütlichen Einigung gescheitert war, hat die Familie gegen die Hausverwaltung Klage wegen Verletzung der Vorschriften des AGG erhoben.
Die Abweisung der Klage begründet das Aachener Landgericht damit, dass die
Hausverwaltung nicht die richtigen Beklagten seien und verneint für die Familie den Auskunftsanspruch bezüglich der Eigentümer des Hauses.

In einer ersten Reaktion vertritt die Stiftung „Leben ohne Rassismus“ die Auffassung, dass das heutige Urteil einen Schlag für den gleichberechtigten Zugang von Migranten und Menschen dunkler Hautfarbe zum Wohnungsmarkt bedeutet. Denn dort sind sie stark benachteiligt, wie eine Studie1 des Planerladens Dortmund belegt. Das Urteil öffnet der diskriminierenden Wohnungsvergabe Tor und Tür, weil Vermieter und Hausverwaltungen im Klagefalle die Verantwortung aufeinander schieben können, ohne belangt zu werden.

Die Stiftung „Leben ohne Rassismus“ erwägt mit den Klägern, gegen das Urteil in Berufung zu gehen. Denn der Fall hat eine grundsätzliche Bedeutung dafür, ob Diskriminierungsopfer wie Familie C. ihre Rechte aus dem AGG durchsetzen können oder nicht.
Eine weitere Stellungnahme zum Urteil folgt in den nächsten Tagen.

 

Weitere Informationen finden Sie hier in einem Zeitungsartikel der Süddeutschen Zeitung vom 18.03.2009.