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29. Januar 2020

Rassistische Diskriminierung bei der Wohnungssuche: Politik und Wohnungswirtschaft müssen handeln

Pressemitteilung des Antidiskriminierungsverband Deutschland (advd) anlässlich der aktuellen Umfrage und des Rechtsgutachtens zum Thema rassistische Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt der Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Rassistische Diskriminierung bei der Wohnungssuche ist ein strukturelles Problem - das thematisieren betroffene Gruppen, ihre Verbände und Antidiskriminierungsberatungsstellen seit Langem. Die heute erschienene Umfrage und das Rechtsgutachten der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) belegen dies einmal mehr und bieten so die Chance für eine gesellschaftspolitische Debatte und den politischen Druck, der für eine konkrete Veränderung notwendig ist.

Was ist zu tun?

Niedrigschwellige und wohnortnahe Unterstützung

Die Umfrage zeigt, dass Betroffene häufig ihre Rechte nicht kennen und sich in den seltensten Fällen an Beratungsstellen wenden. Allerdings: Aktuell existieren entsprechende Unterstützungsangebote nur in wenigen Regionen und sind oftmals prekär finanziert. Es müssen mehr niedrigschwellige, wohnortnahe und qualifizierte Beratungsstellen, die Betroffene dabei unterstützen ihre Rechte wahrzunehmen, finanziert und aufgebaut werden.

Verbesserung des rechtlichen Diskriminierungsschutzes

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz muss reformiert werden. Neben der Streichung von Ausnahmeregelungen beim Diskriminierungsverbot braucht es vor allem ein Verbandsklagerecht für Verbände, um Betroffene zu entlasten und eine Sanktionierung von Diskriminierung, die abschreckend ist.

Strukturelle Ansätze

Auch und insbesondere muss die Wohnungswirtschaft handeln. Gefragt sind Konzepte für eine diskriminierungssensible Wohnungsvergabe, die individuelle Vorurteilsstrukturen von Mitarbeitenden aber auch institutionelle Regelungen und Vergabekriterien ebenso beinhalten wie ein effizientes Monitoring und Beschwerdemanagement.

„Die Bundesregierung muss handeln und darf nicht weiter zuschauen, wie das rechtliche Diskriminierungsverbot in den meisten Fällen wirkungslos bleibt. Es ist inakzeptabel, dass Betroffene allein gelassen werden und nur mit großem Kraft-, Zeit und Kostenaufwand ihr demokratisches Recht auf Gleichbehandlung durchsetzen können,“ so Eva Maria Andrades, Geschäftsführerin des Antidiskriminierungsverband Deutschland.

Der Antidiskriminierungsverband Deutschland (advd) ist ein Dachverband unabhängiger Antidiskriminierungsbüro und -beratungsstellen, Selbstorganisationen und wissenschaftliche Einrichtungen. Zu seinen Mitgliedsorganisationen, die über langjährige Erfahrungen in der Antidiskriminierungsarbeit verfügen, zählt auch der Planerladen e.V.

 

-> Hier geht es zur aktuellen Umfrage der ADS "Rassistische Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt - Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage" (Originalquelle)

-> Hier geht es zum Rechtsgutachten "Rechtsfreie Räume? Die Umsetzung der EU-Antirassismusrichtlinie im Wohnungsbereich" (Originalquelle)