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Standpunkte  AGG  Ein Jahr AGG

AGG konnte angestrebte Wirkung noch nicht entfalten

„Die Sensibilität für Antidiskriminierungsthemen in der Wirtschaft und in der Öffentlichkeit hat zugenommen. Das kommt auch Migrantinnen und Migranten zugute“, erklärte die Staatsministerin und Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Maria Böhmer, die damit ein Jahr nach Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auf die positiven Wirkungen der Regelung hinweist.

Nichtsdestotrotz darf nicht übersehen werden, dass das AGG oftmals nicht diejenigen Menschen erreicht, die es schützen soll. Dies macht vor allem der Mangel an Klagen wegen rassistisch motivierter Diskriminierung deutlich. Denn viele Betroffene wissen gar nicht, dass sie ihr Recht auf Gleichbehandlung einklagen können. Hinzu kommen zahlreiche rechtliche und praktische Hürden, wie beispielsweise die unzureichende Fristregelung, die finanzielle Situation der Betroffenen sowie Resignation und Angst gegen die Diskriminierung, die oftmals auch auf dem Wohnungsmarkt stattfindet, vorzugehen.

Da die Bundesregierung bislang keinerlei Anstrengungen unternommen hat, das Gesetz den Zielgruppen bekannt zu machen, ist es dringend notwendig, ein Programm zu entwickeln und durchzuführen, dass u.a. die Schaffung einer bundesweit flächendeckenden Infrastruktur an Beratungsstellen und die Etablierung einer Antidiskriminierungskultur in Deutschland gewährleistet. Der Antidiskriminierungsverband Deutschland (advd) fordert darüber hinaus die Errichtung eines unbürokratischen Rechtshilfefonds für Betroffene, die vollständige Umsetzung der EG-Gleichbehandlungsrichtlinien und einen einheitlichen Diskriminierungsschutz für alle Merkmale sowie eine mehrsprachige Image- und Informationskampagne für das AGG, die sich zum Ziel setzt, von Diskriminierung Betroffene über ihre Rechte zu informieren. Außerdem soll die Anerkennung von Antidiskriminierungspolitik als Querschnittsaufgabe durch alle Politikbereiche erfolgen. Die ausführliche Stellungnahme des advd ist unter http://www.antidiskriminierung.org/ downloadfähig.

Die von seinen Kritikern allen voran den Wirtschaftsverbänden prophezeite Klagewelle durch das Inkrafttreten des AGG ist definitiv ausgeblieben. In einem Artikel vom 11. August 2007 machte die Frankfurter Rundschau darauf aufmerksam, dass die Justiz bundesweit keinen nennenswerten Anstieg der Zahl von Arbeitsgerichts- oder Zivilprozessen, in denen sich Betroffene auf eine Diskriminierung etwa aufgrund ihrer Religion, ihres Geschlecht oder ihres Alters berufen, verzeichnet hat. Gleiches gilt auch und vor allem für die Wohnungswirtschaft, einem der großen Streitpunkte bei der Einführung des Gesetzes. Das AGG hat zu keiner großen Anti-Diskriminierungs-Klageflut Mieter contra Hauseigentümer geführt. Dies bestätigen sowohl der Deutsche Mieterbund, als auch die Verbände der Wohnungswirtschaft. Ähnlich äußerte sich die Bundesregierung. In ihrer Antwort auf eine Große Anfrage der FDP-Fraktion wird mitgeteilt, dass sie nicht der Auffassung ist, dass das Gesetz „in besonderer Weise“ Möglichkeiten für dessen Missbrauch eröffnet.

Ziel kann es deshalb nur sein, die Gesellschaft und insbesondere die betroffenen Menschen auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz aufmerksam zu machen und dessen Wirkung zu vergrößern. Denn trotz einer gesteigerten Sensibilisierung für das Thema findet Diskriminierung in Deutschland weiterhin auch auf dem Wohnungsmarkt tagtäglich statt.

 

Quellen:

Stellungnahme des Antidiskriminierungsverbandes Deutschland (advd)

Meldung des Bundestags (hib-Meldung)

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Frankfurter Rundschau vom 11. August 2007